Rechtliche Regelung Diplomarbeit
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Es gibt aber keine Regelung dafür, ob man auch zu Hause erreichbar sein muss oder nicht. Genau das ist ein wesentliches Problem für eine Großzahl von Berufstätigen, da sie dadurch auch in ihrer Freizeit mit ihrer Arbeit konfrontiert sind. Sie sind ständig bewusst oder unbewusst mit ihrer Erreichbarkeit beschäftigt. [1] vgl. Lichowski, Sladecek, Humer, Politische Bildung und Recht, S. 301 [2] vgl. 303
Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Kevin Müller
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